Menschen mit Behinderung gehören zu unserer Welt, sie sollen in allen Lebensbereichen dieselben Entfaltungschancen haben wie Menschen ohne Behinderung. Selbstbestimmung über die Lebensführung, die Bildung, den Berufsweg und die Freizeitgestaltung braucht gezielte Unterstützung, die von der Gesellschaft in adäquater Form zur Verfügung gestellt werden muss. iwi steht Menschen mit Behinderung bei der Inanspruchnahme und gegebenenfalls bei der Forderung nach solchen Unterstützungsleistungen zur Seite. Alle Formen der Aussonderung sollen durch integrierende und inklusive Formen ersetzt werden.
iwi tritt ein für eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung willkommen sind und eine Bereicherung darstellen. iwi tritt für die Gleichstellung und das Zusammenleben von Menschen mit Behinderung mit allen BürgerInnen des Landes in allen Lebensbereichen ein. iwi regt gezielte Unterstützungsmaßnahmen an, zeigt Lücken im Versorgungsangebot auf und stellt mit Expertisen klar, welche Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung von Integration in das Gesellschaftsleben erforderlich sind. Über das bereits vorhandene Angebot erhalten Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bei iwi Beratung, um es optimal nutzen zu können.
Die Erfahrung zeigt, dass von gelungener Integration von Menschen mit Behinderung alle Beteiligten profitieren. Daher unterstützt iwi solche Modelle, hebt best practice Beispiele hervor, und macht sie als Vorbilder bekannt. Gesetzliche Vorhaben der Bundesregierung und der Landesregierungen sowie interne Regelungen aller relevanten Behörden und Körperschaften werden von iwi auf ihre Tauglichkeit zur Erreichung des Zieles der Integration überprüft und erforderlichenfalls kommentiert. Dazu beteiligt sich iwi auch am öffentlichen Diskurs in den Medien. Zur erfolgreichen Durchführung bedarf es auch finanzieller Mittel, um die Arbeitsvorhaben mit geschultem Personal durchführen zu können. Dazu schließt iwi Verträge mit Geldgebern, die ihrerseits an einer fachgerechten und zielorientierten Beratung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen Interesse haben. iwi wird diese Mittel ausschließlich für die genannten gemeinnützigen Zwecke verwenden und ist nicht auf Gewinn gerichtet.
Beschluss durch die Generalversammlung am 4. September 2012
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