Auf dem Bild sieht man zwei Sprechblasen. In einer ist ein Fragezeichen in der andren sind Striche. Das Piktogramm symbolisiert Frage und Antwort.

 

Die Vorstandsmitglieder Roswitha Kober und Lucie Binder-Sabha haben einen Fragenkatalog ausgearbeitet und an Vertreter*innen der Parteien im Nationalrat gesendet. In den Fragen geht es um Maßnahmen und aktuelle Themen im Bereich Menschen mit Behinderungen. Zum Beispiel wird nach Lohn statt Taschengeld gefragt, oder nach dem Ausbau von Plätzen im Teilbetreuten Wohnen.

 

Diese Antworten haben wir bisher erhalten:

 

Frage 1: Wie stehen Sie zur Forderung Lohn statt Taschengeld? Wenn Sie diese Forderung befürworten, wie kann/soll sie umgesetzt werden?

 

Ich halte die Umsetzung einer fairen Bezahlung für Menschen in den Tagesstrukturen bzw. Werkstätten für essenziell. Nur wenn wir Menschen für ihre Arbeit fair bezahlen, können diese ein selbstbestimmtes Leben führen. Aber es geht nicht nur um die faire Bezahlung von Arbeit. Ein wichtiger Punkt dieser Forderung ist auch die eigenständige sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen in den Tagesstrukturen. Denn: Wer nicht selbst sozialversichert ist, wird rechtlich ein Leben lang, wie ein Kind behandelt und ist damit immer von den Eltern abhängig. Dafür müsste im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) eine Vorschrift eingefügt werden, welche die Einbeziehung der Beschäftigten in den Tagesstrukturen in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung vorsieht. 

 

Das oberste Ziel der Grünen ist es, dass Menschen mit und ohne Behinderungen auf einem inklusiven Arbeitsmarkt auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Dazu gehören selbstverständlich ein faires Entgelt für die geleistete Arbeit und die sozialversicherungsrechtliche Absicherung. Das grün geführte Sozialministerium stellt den Ländern in einem ersten Schritt 36 Millionen Euro für inklusive und integrative Projekte zur Verfügung, um Betroffenen den Umstieg aus den Einrichtungen in den regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Sie beteiligen sich mit einem weiteren Drittel, sodass über 50 Millionen Euro für diese Projekte zur Verfügung stehen. Für die Systemumstellung „Lohn statt Taschengeld“ in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind wir grundsätzlich offen - allerdings nur als Zwischenschritt am Weg zu einer Stelle am inklusiven Arbeitsmarkt. Arbeiten Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt nur unter sich, ist das keine Inklusion, sondern die Fortführung der Sonderschule in der Arbeitswelt – das sieht übrigens auch der UNO Fachausschuss zur Überwachung der Behindertenrechtskonvention so. Für erwachsene Menschen mit Behinderungen, die langfristig gar nicht arbeiten können und Tagesbetreuung einer Einrichtung brauchen, soll es ein eigenes vermögensunabhängiges Einkommen und eine eigene sozialversicherungsrechtliche Absicherung geben.

Die FPÖ befürwortet diese Forderung ausdrücklich. Aktuell wird in vielen sogenannten Behindertenwerkstätten den beschäftigten Personen lediglich ein Taschengeld ausbezahlt. Dies ist weder wertschätzend noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements, das dort Personen mit besonderen Bedürfnissen an den Tag legen.

Deshalb sollte ein tatsächlicher Lohn und vor allem eine entsprechende Sozialversicherung durch diese Werkstätten bezahlt werden, damit die dort beschäftigten Personen die Möglichkeit haben, Versicherungszeiten, etwa in der Pensionsversicherung zu erwerben, um dann darauf auch eine entsprechende Altersversorgung aufsetzen zu können, die natürlich entsprechend auch durch die Leistung Dritter mit Zuschüssen auf öffentlichen Mitteln dann im Sinne einer Mindestpension usw. gestaltet sein muss.

Ich bin eine klare Befürworterin der Forderung „Lohn statt Taschengeld“ in Werkstätten und Tagesstrukturen. Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die dort arbeiten und einen Großteil ihrer Zeit verbringen, müssen rechtlich im Status des Kindes verharren, weil ihne nim derzeitigen Modell keine eigenen Pensions- und Versicherungsansprüche zugebilligt werden. Das erzeugt eine lebenslange Abhängigkeit, die wir längst überwunden haben sollten. Abgesehen davon wird in diesen Strukturen sehr viel produziert und erarbeitet, das zu marktüblichen Preisen weiterverkauft wird. Insofern ist nicht einzusehen, warum sie dafür bloß Taschengelder erhalten sollen und keinen Lohn.

In den letzten Monaten haben die betreffenden Ministerien gemeinsam mit zahlreichen Stakeholdern intensiv an diesem Thema gearbeitet, unter anderem hat die Wirtschaftsuniversität Wien Ende letzten Jahres eine Studie präsentiert, die verschiedene Modelle durchrechnet. Im Zuge dessen musste man leider auch die schiere Komplexität des Unterfangens zur Kenntnis nehmen, da es in sehr viele Gesetzesmaterien eingreift. Alleine das zu überblicken ist herausfordernd. Folglich nähert man sich dem langfristigen Ziel nun in Zwischenschritten. Derartige Zwischenschritte, die bereits umgesetzt wurden, sind beispielsweise die Abschaffung der Attestierung der Arbeitsunfähigkeit unter dem 25. Lebensjahr oder das Projekt „Lohn am Arbeitsmarkt statt Taschengeld in den Werkstätten“, wofür zusätzliche Gelder aufgebracht wurden. Beides verfolgt die Absicht, Menschen mit Behinderungen möglichst für den 1. Arbeitsmarkt zu qualifizieren, wo sie automatisch Lohn beziehen und versichert sind, so wie alle anderen regulären Arbeitnehmer:innen auch. Wir vergessen dabei dennoch nicht auf jene, die aufgrund der individuellen Konstitution alternative Beschäftigungsformen benötigen, weshalb es auf lange Sicht den Paradigmenwechsel in den Werkstätten/Tagesstrukturen unbedingt auch braucht.

Wer arbeitet, hat auch einen Lohn verdient. Für uns ist es selbstverständlich, dass auch Menschen mit Behinderung für ihre Leistung, die sie in einem Unternehmen oder einer unternehmensähnlichen Einrichtung erbringen, einen Arbeitslohn bekommen. Der Empfänger der Arbeitsleistung zahlt an die Behinderteneinrichtung, somit ist es gerechtfertigt, dass die beeinträchtigten Menschen einen Lohn erhalten.

Wandel Logo.svg Die neue Förderrichtlinie „Inklusive Arbeit“ ist ein wichtiger erster Schritt in Richtung „Lohn statt Taschengeld“. Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu stärken, müssen jedoch weitere Maßnahmen folgen, wie die Reform der Ausgleichstaxe und die Einführung inklusiver Arbeitszeitmodelle.
Aufgrund der Vielfältigkeit von Behinderungen lässt sich die Frage nach Lohn oder Taschengeld aber nicht so pauschal beantworten, da die Angebote in Werkstätten und Tagesstrukturen sehr unterschiedlich sind – von Garten- und Industriegruppen, Küchenbetriebe und Kleidergeschäften, bis hin zu Entspannungs- und Senior:innengruppen. Für Menschen, die im ersten und zweiten Arbeitsmarkt tätig sein können, fordern wir Anstellungen in Unternehmen, gegebenenfalls mit Betreuungspersonen. Für alle anderen, die aufgrund psychischer, kognitiver oder körperlicher Beeinträchtigungen mehr Betreuung benötigen, sollte das Taschengeld weiterbestehen, jedoch fairer und einheitlich(er) gestaltet werden. All diese Maßnahmen erfordern aber jedenfalls zusätzliches Budget, Personal und eine deutliche Verbesserung des Betreuungsschlüssels, um wirklich umgesetzt werden zu können.

 

 

Frage 2: Was ist aus Ihrer Sicht notwendig um das Thema Barrierefreiheit voran zu treiben?

 

Ganz wichtig ist in meinen Augen, dass das Thema Barrierefreiheit in allen Lebenslagen mitbedacht wird. Das beginnt bei der Berücksichtigung von Barrierefreiheit in den Lehrplänen der relevanten Berufe (beispielsweise bei Pädagog:innen, Architekt:innen,..) über die Planung von Bushaltestellen, Kindergärten und Schulen bis hin zur Planung von Stadtteilen. Nicht zu vergessen ist außerdem die digitale Barrierefreiheit, ein wichtiger Bestandteil für eine inklusive Gesellschaft. Hier habe ich zum Beispiel einen Antrag im Nationalrat eingebracht, welcher vorsieht, dass vom Bund geförderte Bauvorhaben nur dann förderwürdig sind, wenn die Gebäude in barrierefreier Bauweise errichtet werden.

  Wir fordern einheitliche Standards in Bezug auf Barrierefreiheit. Stellt ein Gericht eine Diskriminierung aufgrund fehlender Barrierefreiheit fest, soll eine Barriere auch tatsächlich beseitigt werden müssen. Beispielsweise soll eine Rampe über Stufen oder ein Lift errichtet werden. Bisher sieht das Gesetz, bis auf wenige Ausnahmen, nur die Möglichkeit für einen geringen Schadensersatz vor. Das ist ein Trost für den Einzelnen, bringt aber keine Barrierefreiheit. Wir fordern einen Beseitigungsanspruch von Barrieren im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz.

Die Umsetzung der Barrierefreiheit muss auf allen Ebenen und Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen aus Sicht der FPÖ umgesetzt werden. Dazu braucht es enge Kooperation der Verantwortlichen im Bund, den Ländern und Gemeinden sowie den Sozialpartnern. Ein zu schaffender Inklusionsfonds, der entsprechend mit Budgetmitteln ausgestattet ist, soll etwa notwendige Umbauarbeiten finanzieren.

Darüber hinaus soll die Sicherstellung der Förderung von baulichen Maßnahmen, die für Pflege und Betreuung daheim erforderlich werden, endlich umgesetzt werden. Und auch eine Sicherstellung von baulichen Vorkehrungsmaßnahmen für künftigen Pflegebedarf im Bereich der Wohnbauförderung sowie im Steuerrecht (Absetzbarkeit) ist für uns von zentraler Bedeutung.

Alle Maßnahmen, die den Wohnraum sicher, zugänglich und komfortabel für künftige Mobilitätseinschränkungen machen, sind zu unterstützen. Dazu gehören Barrierefreiheit, Automatisierung und Smart-Home-Technologien, flexible Raumkonzepte oder der ebenfalls barrierefreie Zugang zu Garten oder Terrasse oder Gemeinschaftsräumen. Auch die Schaffung von Raum für Betreuungspersonen ist zu unterstützen sowie die Konsultation von Experten für barrierefreies Bauen bereits in der Planungsphase.

Beim Thema Barrierefreiheit denken die meisten an Rollstuhlfahrer:innen, die nicht die Treppe hochkommen. Aber auch hier gilt, dass das Thema viel umfangreicher ist als man auf den ersten Blick meinen möchte. Demzufolge müssen hier tatsächlich alle Bereiche ihren Beitrag leisten – das beginnt beim Individuum, das aufmerksam durch die Welt geht und behinderten Menschen gegebenenfalls Hilfe anbietet, geht über Firmen, Dienstleistungen, Öffentliche Einrichtungen usw. und natürlich den Gesetzgeber, bis hin zu den Betroffenen selbst, die artikulieren, wo es noch an Barrierefreiheit mangelt. Umfassende, alle Behinderungsarten berücksichtigende, Barrierefreiheit ermöglicht die uneingeschränkte Teilhabe an Informationen (online wie offline), Schul- und Berufsausbildung, am gesamten Freizeit-, Konsum- und Dienstleistungsbereich, Kommunikationstechnologien und Medien, Sport- und Tourismusangebote usw. Damit ist sie eine wesentliche Voraussetzung für Gleichstellung und gesellschaftlichen Teilhabe. Alleine in den knapp zehn Jahren seit mich dieses Thema sehr direkt und persönlich betrifft, habe ich deutliche Weiterentwicklungen miterlebt. Zugegeben, Österreich ist noch nicht allumfassend barrierefrei, aber nahezu monatlich hört man von Innovationen und Erneuerungen, die Barrieren abbauen. Die Barrieren, die am hartnäckigsten aus dem Weg zu räumen sind, sind vermutlich jene in den Köpfen der sogenannten nichtbehinderten Menschen!
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Im Vorfeld muss das Bewusstsein geschaffen werden, dass beeinträchtigte Menschen vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft sind – es handelt sich dabei immerhin um fast ein Fünftel unserer Mitmenschen. In der Folge wird auch die Akzeptanz für Barrierefreiheit selbstverständlich sein.

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Barrierefreiheit umfasst nicht nur den Zugang zu Gebäuden und Verkehrsmitteln, sondern auch den Zugang zu Informationen und Rechtsansprüchen sowie deren Durchsetzung. Während nicht alle Gebäude vollständig barrierefrei umgebaut werden können, müssen Informationen von jeder öffentlichen Stelle zugänglich gemacht werden. Um dies voranzutreiben, könnte eine spezielle Stelle im Sozialministerium eingerichtet werden, die bestehende Barrieren analysiert und entsprechende Maßnahmen vorschlägt und/oder anordnet. In enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Menschen können so in kurzer Zeit in vielen Bereichen Barriere-Reduktion bis hin zur Barrierefreiheit erreicht werden.

 

 

 

Frage 3: Inklusion am Arbeitsmarkt: ein Thema für Ihre Partei?

Welches Bild haben Sie von einem inklusiven Arbeitsplatz und wie lassen sich solche Arbeitsplätze schaffen, bzw. welche Fördermodelle sind dafür geeignet?

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Die Verbesserung der Lebensbedingungen von Arbeitnehmer:innen war der Ausgangspunkt der Gründung der Sozialdemokratischen Partei. Seit unserer Gründung kämpfen wir für eine faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen. Das gilt natürlich auch für Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen. Auf einem inklusiven Arbeitsmarkt wird nicht zwischen Arbeitnehmer:innen mit oder ohne Behinderungen unterschieden. Alle haben die gleichen Chancen. Dafür muss sich aber noch viel ändern. Viele Arbeitgeber:innen haben noch immer Berührungsängste hinsichtlich der Einstellung von Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen. Diese gilt es abzubauen. Das System der Ausgleichstaxe, das leider nicht effektiv ist, muss durch ein positives Anreizsystem ersetzt werden. Das könnte zum Beispiel so aussehen, dass alle Unternehmen einen Beitrag in einen Topf einzahlen und daraus Leistungen an jene Unternehmen finanziert werden, welche die Einstellungsquote von Menschen mit Behinderungen erfüllen. Für einen echten inklusiven Arbeitsmarkt brauchen wir aber auch ein inklusives Bildungssystem. Denn auch in der Ausbildung wird oft schon zwischen Menschen mit und jenen ohne Behinderungen differenziert.

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Um die Inklusion am Arbeitsmarkt zu fördern, haben wir in der Regierung die Pflicht zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit bis 25 abgeschafft und stellen im Rahmen einer Förderrichtlinie Geld für Projekte zur Verfügung, die Menschen mit Behinderungen aus Werkstätten auf inklusive Arbeitsplätze bringen sollen. Bei inklusiven Arbeitsplätzen wird es oft nicht darum gehen, Menschen für vorgefertigte Jobprofile zu suchen, sondern darum, zu schauen, welche Fähigkeiten Mensch mit Behinderung hat und welcher Arbeitgeber davon profitieren könnte. Mit dem Arbeitgeber werden mögliche Tätigkeiten gesucht und daraus ein Job geschaffen. Fördermodelle sollen Arbeitstraining, Jobsuche, Unterstützung am Arbeitsplatz (durch Persönliche Assistenz und Begleitung) und Lohnkostenzuschüsse für Unternehmen vorsehen. Eine Begleitung bzw. Assistenz am Arbeitsplatz sowie Lohnkostenzuschüsse müssen bei Bedarf dauerhaft gewährt werden.

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Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist für die FPÖ zur Integration von Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. Zur Finanzierung dieses inklusiven Arbeitsmarktes sollen entsprechende Fördermittel aus dem AMS-Budget jährlich zweckgewidmet werden und diese Mittel sind auch entsprechend zu valorisieren. Auch aus dem zu schaffenden Inklusionsfonds sind etwa zur behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes und der entsprechenden Hilfsmittel Gelder Zweck zu widmen. Ebenso ist die persönliche Assistenz für Personen mit Behinderungen am Arbeitsplatz entsprechend zu organisieren und personell bzw. finanziell auszustatten.

Als Partei mit einer starken Arbeitnehmer:innenvertretung (ÖAAB) und Fokus auf Leistung ist das definitiv ein Thema für uns. Der Leistungsbegriff hat oftmals einen negativen Beigeschmack im Sinne von „schneller – höher – weiter“. So sehe ich es aber nicht, denn besonders im Kontext Behinderung ist das nicht die Zielsetzung. Jeder Mensch leistet etwas innerhalb seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten, die naturgemäß unterschiedlich sind. Insbesondere als Arbeitnehmer:innenvertretung ist es für uns wesentlich, dass die vielen ambitionierten Menschen mit Behinderungen am 1. Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Zur Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens gehört das Recht auf Arbeit unweigerlich dazu. Wir müssen noch mehr danach trachten, Unternehmen zu ermutigen, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Mein Leitsatz ist „motivieren statt strafen“, in diesem Sinne sollten wir uns auch wieder einmal über die Ausgleichstaxe unterhalten... aber das ist ein anderes Thema. Eingeschlagene Wege in Bezug auf Inklusion am Arbeitsmarkt sind Lohnnebenkostenförderungen, geförderte Adaptierungen von Arbeitsplätzen oder die extern unterstützte Einbegleitung beim Jobeinstieg (zB durch das Netzwerk Berufliche Assistenz / NEBA). Wesentlich sind außerdem Rückkehrrechte in eine geschützte Struktur nach einem nicht geglückten Arbeitsversuch am freien Arbeitsmarkt, das nimmt den Betroffenen die Angst vorm Schritt „hinaus“. Ich bin skeptisch, wenn die Rede davon ist, dass man „solche Arbeitsplätze schaffen“ müsse. Es sollen keine Arbeitsplätze erfunden werden, bloß um sagen zu können: Wir erfüllen die Einstellungsquote. Das kommt durchaus vor, meist begleitet von dem Umstand, dass sich niemand eine ordentliche Arbeitsplatzbeschreibung überlegt hat, die neue Mitarbeiterin bloß Stunden absitzt und alle Beteiligten früher oder später frustriert aufgeben und den Versuch als gescheitert abspeichern. Vielmehr sind bestehende Arbeitsplätze und Tätigkeiten so zu adaptieren, dass sie genauso gut von Menschen mit Behinderungen ausgeübt werden können. Selbstredend, dass der Rollstuhlfahrer nicht als Dachdecker arbeiten wird können, sehr wohl aber ist sein Einsatz im Back Office eines Dachdeckerbetriebes möglich.
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Wünschenswert wäre, die Umstellung von reiner Betreuung hin zur vollständigen Inklusion zu fördern, wo immer es möglich ist. Beeinträchtigte sollten darin bestärkt und gefördert werden, einen „normalen“ Arbeitsplatz zu bekommen – wenn notwendig unter Begleitung eines Betreuers. Die Unternehmen sollten bei Ausstattung und Umbau möglichst weitreichend unterstützt werden. Für uns ist es wichtig, dass beeinträchtigte Menschen soweit möglich ein ganz normales Leben führen können – auch im Berufsleben.

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Unsere Partei versteht Inklusion als einen zentralen Bestandteil einer gerechten Gesellschaft. Ein wesentlicher Schritt zur Förderung der Teilhabe ist der Zugang zum Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderungen benötigen oft individuelle Unterstützung, um ihre Fähigkeiten in den Arbeitsprozess einzubringen. Derzeit ist das Angebot an Assistenz und Unterstützungsmaßnahmen unzureichend, weil Personal und Ressourcen fehlen. Wir fordern deshalb, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) ein umfassendes Assistenzprogramm auflegt, das den individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Dieses Programm muss flexible Hilfestellungen bieten – von begleitender Unterstützung bishin zur 1:1-Betreuung direkt am Arbeitsplatz. So eine Form der Inklusion am Arbeitsmarkt bringt auch vielfältige Perspektiven und Fähigkeiten in Unternehmen ein, was letztlich die gesamte Gesellschaft bereichert.

 

 

 

Frage 4: Welche Vorschläge haben Sie, um die unterschiedlichen Fördermaßnahmen in den Bundesländern zu vereinheitlichen?

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Auf Bundesebene soll ein Inklusionsfonds errichtet werden, aus welchem die Förderungen für Menschen mit Behinderungen bundesweit einheitlich finanziert werden sollen. Mit einem Inklusionsfonds, der aus Mitteln des Bundes und der Länder gespeist wird, könnten zukünftige Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben weiterbringen, finanziert werden.

 Grune Logo.svg Österreich ist ein föderalistischer Staat - mit allen Vor- und Nachteilen. Die realistischste Möglichkeit zur Vereinheitlichung ist unserer Meinung nach ein Inklusionsfonds, aus dem Gelder zur Finanzierung von Angeboten fließen, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen, also dazu beitragen, die UN-Behindertenrechtskonvention bzw. den NAP Behinderung umzusetzen. Ansätze dazu haben wir in dieser Regierung verwirklicht, indem Gelder aus dem Unterstützungfonds für Menschen mit Behinderungen für Pilotprojekte zur inklusiven Arbeit und Persönlichen Assistenz nur dann an die Bundesländer fließen, wenn diese gewisse Bedingungen einhalten.
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Was es braucht, ist ebenso wie im Gesundheitswesen und in der Pflege eine bundesweite Zielsteuerung in diesem Bereich - nur so kann man in Kooperation und Koordination zwischen Bund, Länder und Gemeinden, aber auch den Sozialversicherungsträgern, den Behindertenverbänden und anderen Einrichtungen eine Abstimmung und Harmonisierung aller organisatorischen und personellen Maßnahmen erreichen. Zentraler Teil dieses nachhaltigen bundesweiten Modells, das aber gleichzeitig auf die besonderen Bedürfnisse in den Ländern und Regionen sozial- und behindertenpolitisch Rücksicht nimmt, ist die finanzielle Vereinheitlichung der Förderungsmaßnahmen. Nur wenn die angebotenen Maßnahmen und Finanzierungen harmonisiert sind, gibt es für die Betroffenen einen Vertrauensschutz und eine nachhaltige Betreuung bzw. Behandlung ihrer Bedürfnisse. Das muss das Ziel sein, um hier keinerlei Enttäuschungen, Reibungsverluste und unnötige Bürokratieschranken mehr aufzubauen.

Der Föderalismus in Österreich ist eine Gegebenheit, um die wir (zumindest auf absehbare Zeit) nicht umhinkommen, insofern müssen wir damit arbeiten. In vielen Bereichen macht das föderale System definitiv Sinn, um punktgenauer und oftmals rascher auf regionale Situationen eingehen zu können: beispielsweise ist die Verkehrssituation in Wien eine völlig andere als in Vorarlberg. In anderen Bereichen ist die föderale Vereinzelung nicht mehr zeitgemäß und somit nicht mehr praktikabel für die Betroffenen. Oftmals ist etwas im Kleinen (im Bezirk oder im Bundesland) entstanden und war für eine gewisse Zeit auch gut so, aber die Zeiten und Dimensionen (z.B. die Mobilität) ändern sich, insofern muss sich auch das System ändern. „Weil etwas immer so war, bleibt’s, wie es ist“, ist kein hinreichendes Argument für die Zukunft.

Wenn der Bund Gelder für gewisse Maßnahmen zur Verfügung stellt, hat er das Recht, die Abholung dieser Gelder durch die Bundesländer an Bedingungen zu knüpfen. Dies sind in der Regel Mindestanforderungen, ein kleinster gemeinsamer Nenner, den alle erfüllen müssen. Darüber hinaus sind die Länder in ihrer Ausgestaltung frei. Das ist dem Föderalismus wesensimmanent. Wenn ein Bundesland für sich die Entscheidung trifft, auf die Mindestvorgabe des Bundes aus eigenen Stücken eins draufzusetzen, wird kaum jemand Einwände haben, schon gar nicht die Bevölkerung desjenigen Bundeslandes, denn wer lehnt schon eine Besserstellung ab?! Aus dieser föderalistischen Logik heraus bleibt der Wunsch nach bundesweiter Vereinheitlichung immer ein Stück weit unerfüllt bzw. unerreicht.

Heruntergebrochen auf die tägliche Arbeit habe ich gelernt, dass nur eines hilft: reden, reden, reden! Die Akkordierung und Koordinierung funktioniert dann, wenn tatsächlich alle 9 Bundesländer plus Bund an einem Tisch sitzen. Manchmal erfindet Vorarlberg das Rad neu, das im Burgenland längst getestet und in Betrieb ist; beim nächsten Thema ist es umgekehrt. Sitzt man an einem Tisch, lernt man am besten voneinander, so machen Best Practice-Beispiele am einfachsten die Runde und tragen zu Vereinheitlichungen bei. Kurzum, was will ich damit sagen? Es braucht noch mehr Interaktion zwischen den Bundesländern.

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Auch um einen evtl. Fördertourismus zu verhindern, sollte die Förderung vom Bund übernommen werden.

Wandel Logo.svg Unser Plan ist eine bundesweite Vereinheitlichung aller Unterstützungsmaßnahmen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht länger unterschiedlich behandelt werden, nur weil sie in unterschiedlichen Bundesländern leben. Die nächste Bundesregierung soll deshalb bundesweite Mindeststandards festlegen, die den Zugang zu Bildung, Arbeit, sozialer Teilhabe und Gesundheitsversorgung für alle sicherstellen. Zudem müssen mehr Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden, um individuelle Unterstützungsbedarfe besser abzudecken. Um etwaige Verantwortungslücken zwischen den Ländern zu schließen, muss vor allem die Fianzierung durch den Bund gesichert werden.

 

 

Frage 5: Ausbildungspflicht bis 25! Wie geht es danach weiter? Welche weiteren Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht notwendig?

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Ich finde es wichtig, die Arbeitsfähigkeit laufend zu evaluieren. Der Gesundheitsstatus ist nicht statisch. Es kann im Laufe des Lebens immer wieder zu Veränderungen kommen. Demnach muss auch die Arbeitsunfähigkeit immer wieder überprüft werden.

 Grune Logo.svg Wir wollen, dass alle Menschen mit Behinderungen bis 25 – unabhängig von Art und Schwere der Behinderung - das Recht und auch die tatsächliche Möglichkeit haben, ein (Aus)Bildungsangebot zu absolvieren, das der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung und dem Empowerment dient und nicht der reinen Betreuung. Eine für uns wichtige Möglichkeit dafür, ist ein Rechtsanspruch auf ein inklusives 11. und 12. Schuljahr. Der Besuch einer herkömmlichen Werkstatt/Tagesstruktur soll daher auch nicht mehr als Erfüllung der Ausbildungspflicht gelten. Die Pflicht zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit bis 25 hat diese Regierung abgeschafft. So haben erstmals alle Jugendlichen mit Behinderungen das Recht, vom AMS und seinen Bildungsmaßnahmen zu profitieren. Wir sind überzeugt, dass dadurch auch entsprechende neue (inklusive) Angebote entwickelt werden (müssen).
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Für Menschen mit Behinderung ist für uns die Ausbildungspflicht keine entsprechend taugliche Antwort auf die Herausforderungen, die der Arbeitsmarkt und die Berufsausbildung stellt.  Die Personen würden dann wiederum nur in einem Taschengeldsystem landen. Deshalb soll das Ausbildungssystem entsprechend unserer Forderung für einen tatsächlichen Lohn, dh. eine tatsächliche Lehrlingsentschädigung/Ausbildungsvergütung inklusive Integration ins Sozialversicherungssystem umgesetzt werden.

Ich bevorzuge den Begriff der Ausbildungsgarantie bis 25, die sich an jene richtet, deren Bildungsabschluss nicht über einen Pflichtschulabschluss hinausgeht. Diese haben in Österreich ein dreifach erhöhtes Risiko der Arbeitslosigkeit und verbleiben zudem länger und öfter in Beschäftigungslosigkeit, was wiederum einhergeht mit einem geringeren Einkommen, vielfach gesundheitlichen Problemen, der Erfahrung geringer persönlicher Wirksamkeit und schließlich der eingeschränkten gesellschaftlichen Teilhabe. Primäres Ziel ist eine deutliche Reduzierung geringqualifizierter junger Menschen durch die Vermittlung zu abschlussorientierten Ausbildungen, mit einem klaren Schwerpunkt auf die erfolgreiche Absolvierung von Lehrabschlussprüfungen.

Danach? Danach sollten die Jugendlichen dieser verlängerten Ausbildungsprogramme eine abgeschlossene Ausbildung und idealerweise einen Arbeitsplatz haben. Innerhalb dieser verpflichtenden oder garantierten Zeitspanne bis 25 ist es wichtig, dass junge Erwachsene mit passenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten zu einem nachhaltigen beruflichen (Wieder-)Einstieg begleitet werden. Eine Form der Begleitung ist das Jugendcoaching (wiederum eine NEBA-Leistung, siehe oben), das u.a. Jugendlichen mit Behinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf bis 25 offensteht. Die Unterstützung umfasst Beratung, Begleitung, Betreuung und Case Management. Man erstellt ein Neigungs- und Eignungsprofil, führt eine Analyse der Stärken und Schwächen durch, stellt einen allfälligen Nachschulungsbedarf fest, zeigt berufliche Perspektiven auf und erstellt einen individuellen Karriere- und Entwicklungsplan.

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Wichtig ist, dass die Ausbildung so gestaltet ist, dass danach ein Einstieg in das Berufsleben gewährleistet ist. Nach der Ausbildungspflicht bis 25 sollen beeinträchtigte Menschen, gegebenenfalls mit entsprechenden Einstiegs- und Umstiegshilfen, eigenständig ihren Platz am Arbeitsmarkt finden.

Wandel Logo.svg Das Recht auf lebenslanges Lernen sollte eine zentrale Aufgabe der Bildungs- und Sozialministerien sein. Um den Übergang nach der Ausbildungspflicht bis 25 zu erleichtern, schlagen wir die Einrichtung einer Clearingstelle vor, die den Weiterbildungsbedarf ermittelt und passende Förderungen erarbeitet. Darüber hinaus müssen flexible Bildungsangebote, wie berufsbegleitende Schulungen und Umschulungen, ausgebaut werden, damit ein nahtloser Zugang zu Weiterbildung und Qualifizierung möglich ist.

 

 

Frage 6: In Südtirol gibt es seit über 30 Jahren keine Sonderschulen und alle Kinder werden gemeinsam eingeschult. Welche Wege muss man einschlagen, um das zu verwirklichen, was Österreich ja auch schon 2008 mit der Unterzeichnung der UN- Konvention für Menschen mit Behinderungen zugesagt hat?

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Wir brauchen eine Ganztagesschule, in der alle Kinder voneinander und miteinander lernen. Eine gemeinsame Schule bringt für die ganze Gesellschaft viele Vorteile mit sich. Die Menschen verlieren Berührungsängste und lernen miteinander klarzukommen. Wir sehen viele positive Effekte, wenn die die Klassenräume von den unterschiedlichsten Kindern geteilt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Schulen barrierefrei gestaltet sind und ausreichend pädagogisches Personal vorhanden ist.

 Grune Logo.svg Wir Grüne wollen flächendeckende inklusive und umfassend barrierefreie Bildung für alle. Das beginnt beim Kindergarten, geht über Schule und Lehre bis hin zur Universität sowie zur Weiterbildung für Erwachsene Wir wollen ausreichend inklusive Plätze in Kindergärten und multiprofessionelle Teams (z.B. Sozialarbeit, Pflegepersonen, School Nurses) am Schulstandort. Wir wollen die Auflösung/Öffnung von Sonderschulen und mehr Ressourcen für inklusive Schule. Das separierte Sonderschulsystem ist sehr teuer - diese Ressourcen und Expertise könnte man besser in die Inklusion stecken. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung in weiterführenden Schulen. Und wir wollen die gezielte Ausbildung und Anwerbung von Pädagog:innen mit Behinderungen.
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Die FPÖ ist der Ansicht, dass es wichtig ist, die Wahlfreiheit der Eltern zu respektieren und zu unterstützen. In Österreich gibt es viele Eltern, die den Wunsch haben, spezielle Bildungseinrichtungen wie „Sonderschulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ und „Sonderpädagogische Zentren“ beizubehalten. Diese Einrichtungen bieten spezialisierte Unterstützung und ein Umfeld, das auf die besonderen Bedürfnisse ihrer Kinder abgestimmt ist.

Wir sind der Überzeugung, dass eine Vielfalt an Bildungsangeboten notwendig ist, um den individuellen Bedürfnissen aller Kinder gerecht zu werden. Daher setzen wir uns dafür ein, dass neben inklusiven Modellen auch die bewährten Sonderschulen und sonderpädagogischen Zentren bestehen bleiben, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, die bestmögliche Bildungsform für ihr Kind zu wählen.

Es war mir besonders wichtig, inklusive Bildung in den Fahrplan dieser vergangenen Legislaturperiode einzubringen, was auch gelungen ist (siehe Regierungsprogramm, S. 194). Zugegeben, wir haben noch ein gutes Stück Wegstrecke vor uns, aber wesentlich ist, dass wir in Bewegung bleiben. Das gesamte österreichische Bildungssystem – Inklusion inklusive – braucht unsere verstärkte Zuwendung in Form von mehr administrativem Personal, mehr psychologischen und sozialtherapeutischen Unterstützungen und langsam aber sicher auch mehr Lehrpersonal (Stichwort „Pensionierungswelle“).

Zentral ist zudem, dass institutionelle Inklusion lange vor der Einschulung beginnt bzw. beginnen sollte. In Österreich können Kinder mit Behinderungen nach wie vor von der Kindergartenpflicht befreit werden. Das mag im ersten Moment der einfachste Weg sein – bloß, einfach für wen? Im Kindergarten könnten sie sich spielerisch und langsam an die Gruppe gewöhnen. Passiert das erst bei der Einschulung, tun sich viele Kinder (und damit auch Eltern) schwer, mit der oftmals bedauerlichen Folge: „es klappt leider nicht“ und ab in die Sonderschule.

Die erwähnten inklusiven Modellregionen sind begrüßenswert, muss man aber differenziert betrachten. In Bezug auf Südtirol und Reutte (Österreichs sonderschulfreier Bezirk) habe ich leider auch Familien mit behinderten Kindern kennengelernt, die umgezogen sind und die Region bzw. den Bezirk dauerhaft verlassen haben oder ihr Kind gar aus dem Schulsystem genommen haben und gar nicht mehr unterrichten haben lassen, weil sie mit dem Umbruch nicht zurechtgekommen sind. Dann hätte man das Gegenteil des Intendierten erreicht, das wäre fatal! Auch darauf muss geachtet werden.
Meine Zielvorstellung ist natürlich ebenso ein 100%-ig inklusives Schulsystem. Ich habe in den Jahren meiner politischen Tätigkeit aber auch gelernt, Umbrüche sehr vorsichtig und behutsam anzugehen und Übergangsphasen (aka Wahlfreiheit) zu schaffen, ansonsten verliert man die betreffenden Menschen am Weg, und damit scheitert ein Projekt, bevor es richtig begonnen hat… Gleichzeitig höre ich jene Stimmen, die rufen: „Wie lang wollen wir noch warten? Wie lang soll es noch dauern? Wie viele Modellprojekte brauchen wir noch?!“…

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Es würde dem Gedanken der Inklusion entsprechen, es Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zu ermöglichen, gemeinsam und miteinander zu leben und auch gemeinsam den Alltag zu erleben. Es liegt an der Politik, die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung umzusetzen – wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Es wäre für die Altparteien seit 2008 viel Zeit gewesen, dies umzusetzen – hier zeigt sich wieder, dass die Politiker der System- und Altparteien Politiker der Worte sind und nicht, wie die MFG, Menschen der Taten und des Handelns. Für uns ist es selbstverständlich, dass die UN-Konvention möglichst zügig umgesetzt wird und alle in eine Schule gehen. Es muss an einer vollständigen Inklusion gearbeitet werden.

Wandel Logo.svg Es ist beschämend, dass Österreich auch 16 Jahre nach Unterzeichnung der UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen noch immer nicht ausreichend umgesetzt hat, wie die Volksanwaltschaft wiederholt festgestellt hat. Menschenrechte sind unteilbar, weshalb die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht länger vernachlässigt werden dürfen. Im Bildungsbereich setzen wir uns für kleinere Klassengrößen und mehr spezialisiertes Unterstützungspersonal ein, um Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung bestmöglich zu unterstützen. Ein inklusives Schulsystem darf nicht nur integrative Maßnahmen am Rande bieten, sondern muss Inklusion als Kernprinzip etablieren. Dadurch fördern wir nicht nur die betroffenen Kinder, sondern stärken auch den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt.

 

 

Frage 7: Menschen mit Behinderungen leben oftmals in Einrichtungen vielleicht auch mit angeschlossenen Werkstätten, so dass man kaum von einem selbstbestimmten Leben sprechen kann. Wie kann man dem entgegenwirken und zu einer Deinstitutionalisierung beitragen?

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Mit der Schaffung von barrierefreiem Wohnbau erhalten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit auch außerhalb von Wohnheimen leben zu können. Derzeit ist es sehr schwierig barrierefreie Wohnungen zu finden, die den Ansprüchen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Aber diese Ansprüche sind in der Realität sehr unterschiedlich und individuell. Deshalb braucht es ein ausreichendes Angebot an unterschiedlichsten barrierefreien Wohnmöglichkeiten mit individuellen Betreuungsmöglichkeiten. Zusätzlich brauchen Menschen mit Behinderungen natürlich auch ein eigenes Einkommen, um den Wohnraum selbstbestimmt wählen zu können.

 Grune Logo.svg Die beste Gegenstrategie ist es unserer Meinung nach, dass (junge) Menschen mit Behinderungen gar nicht erst in Institutionen kommen, sondern von Anfang an inklusiv Leben. Zuerst bei der Familie und später in eigenen Wohnungen, so wie andere auch. Dazu braucht es einen Ausbau von Persönlicher Assistenz und mobiler Begleitungsangebote, die die Menschen in ihren Familien, Wohnungen und auf ihren inklusiven Arbeitsplätzen unterstützen. Menschen mit Behinderungen müssen dazu ermutigt und ermächtigt werden, eigene Vorstellungen zu entwickeln und ihr Leben in die eigenen Hände zu nehmen - im Erwachsenenalter auch unabhängig von ihren Eltern.
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Inklusive Wohnungskonzepte müssen hier umgesetzt werden. Genauso wie im Bereich der Altenpflege wollen wir die Betroffenen, wenn es die medizinischen und sozialen Betreuungsbedürfnisse zulassen, möglichst lange bzw. dauerhaft in ihrem ursprünglichen Lebensbereich vor Ort belassen, dh. in ihrem Familienverband, in ihrem Herkunftsort und dem sozialen Umfeld. Betreuung und Förderung müssen vor Ort erfolgen. Das Heim(-un)wesen, der vergangenen 150 Jahre in vielen Bereichen des Sozialwesens muss endlich der Vergangenheit angehören. Betreute Wohngemeinschaften, eingebettet in das soziale Umfeld, sind hier die einzige Antwort für die Zukunft. In solche Modelle sollten wir gemeinsam unser Engagement setzen, und die entsprechenden organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen schaffen.

Meinem Eindruck nach ist es in den Köpfen der Verantwortlichen inzwischen angekommen, dass ein Heim mit hundert Einheiten oder ein Seniorenwohnheim für (junge) Menschen mit Behinderungen keine adäquate dauerhafte Wohnform darstellt. Genauso wenig gilt das für Langzeithospitalisierungen aufgrund mangelnder Betreuungsmöglichkeiten. Kurze Überbrückungsphasen ausgenommen. Die Tendenz geht definitiv in Richtung kleinerer Wohneinheiten in Form von Wohngemeinschaften und/oder betreutem Wohnen. Auch die Sensibilität im Wohnbau ist deutlich gestiegen, man denkt barrierefreie Wohnungen inzwischen viel selbstverständlicher mit, da sich das Thema endlich auch in den einschlägigen Ausbildungen (z.B. Architekturstudium) durchgesetzt hat.

Werkstätten und die althergebrachten Einrichtungen kann man trotzdem nicht auf einen Schlag zusperren. Auch dort wird sehr wertvolle Arbeit geleistet, die Familien entlastet. Und auch dort findet längst ein Umdenken statt, indem man trotz größerer Einheiten möglichst individuell arbeitet und von sehr strengen Zeitkorsetten abgeht. Am allermeisten scheitert der adäquate Zugang am Personalmangel.

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Wir setzen uns für eine echte Inklusion von Menschen mit Behinderung ein, um das isolierte Leben in Einrichtungen zu reduzieren und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Unser Ziel ist es, Strukturen zu schaffen, die ein gemeinsames Leben von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Menschen fördern. Dazu braucht es verstärkte Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Einrichtungen sowie gezielte Unterstützung, damit Menschen mit Behinderung aktiv am alltäglichen Leben teilhaben können. Deinstitutionalisierung bedeutet für uns, Barrieren abzubauen und Integration zu ermöglichen, um mehr Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu fördern.

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Ein selbstbestimmtes Leben bedeutet weit mehr als nur die Wahl des Wohn- und Arbeitsortes. Um Menschen mit Behinderungen echte Wahlfreiheit zu ermöglichen, müssen wir die Deinstitutionalisierung weiter vorantreiben. Trotz der enorm engagierten Arbeit in vielen Einrichtungen sind ambulante Betreuungsangebote und persönliche Assistenzmodelle entscheidend, um den Menschen mehr Unabhängigkeit zu bieten. Wir setzen uns für den Ausbau dieser Angebote ein, damit Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wie und wo sie leben und arbeiten möchten. Einrichtungen sollten nicht die einzige Option sein, sondern eine Wahlmöglichkeit. Zusätzlich unterstützen wir auch die Forderung nach formalen Mitbestimmungsorganen wie Wohn- und Werkstättenräten, um die Selbstbestimmung von Menschen zu stärken.

 

 

Frage 8: Die Nachfrage nach Plätzen im teilbetreuten Wohnen ist sehr groß und gemäß NAP soll es gegenüber dem vollbetreuten Wohnen forciert werden, was oft nur mit Persönlicher Assistenz möglich ist. Wie stehen Sie zu einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Kombinierbarkeit von Pers. Assistenz und teilbetreutem Wohnen? Wie kann mehr leistbarer, barrierefreier Wohnraum geschaffen werden?

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Meiner Meinung nach sollte es ein breites Angebot an unterschiedlichsten Wohnformen geben, dass jeder Mensch mit Behinderungen selbstständig wählen kann, in welcher Form des Wohnens er oder sie sich am wohlsten fühlt.

Wir sehen, dass auch in Österreich die Mietpreise immer weiter steigen. Für leistbaren Wohnraum müssen Wohnungen staatlich gefördert und intensiv mit gemeinnützigen Bauträgern zusammengearbeitet werden

 Grune Logo.svg Barrierefreier Wohnbau ist ein zentraler Baustein, der Österreich bei den Themen Pflege und Betreuung fit für die Zukunft macht. Um den sozialen und geförderten Wohnbau vermehrt barrierefrei zu machen, bestimmen wir bundeseinheitliche Standards, die in den Förderkriterien fest verankert sind. Barrierefreier Wohnbau ist die Voraussetzung für teilbetreutes Wohnen. Denn nur so ermöglichen wir Menschen im Alter oder mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause. Persönliche Assistenz sollte mit allen Leistungen kombiniert werden können, die Menschen außerhalb von Institutionen dabei unterstützen, ihr eigenes Leben zu gestalten und zu leben, wo und mit wem sie möchten
FPO Logo Siehe dazu Antwort auf Frage 2 und 3. Förderung des barrierefreien Wohnens und der Ausbau der persönlichen Assistenz im Privatbereich bzw. bei der Ausübung eines Berufs sind hier die Antworten, die einer organisatorischen, personellen und finanziellen Ausstattung bedürfen, um das umzusetzen.

Alle Formen und Lösungen, die Flexibilität zulassen und Individualität fördern, sind natürlich allen einschränkenden Maßnahmen vorzuziehen. Ich bin absolut überzeugt vom Modell der Persönlichen Assistenz (PA) als Grundlage einer selbstbestimmten Lebensweise. Aktuell wird das Modell der PA überarbeitet, beispielsweise geöffnet für alle Behinderungsarten bzw. österreichweit auf ein Mindestniveau harmonisiert.

Ich sehe aber auch die Komplexität und mannigfaltigen (mitunter finanziellen) Anforderungen an dieses System, weshalb ich gleichermaßen Verständnis dafür habe, dass nicht alle Ideen auf einmal umsetzbar sind. Wir sind noch an dem Punkt, erst einmal ein flächendeckendes Angebot zu schaffen, sodass alle, die das möchten, PA beanspruchen können, egal ob sie in Warth oder in Tschanigraben leben.

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Wir unterstützen den Übergang von vollbetreutem zu teilbetreutem Wohnen, da dies für viele Menschen mit Behinderung eine höhere Lebensqualität und mehr Selbstbestimmung bedeutet. Um mehr leistbaren, barrierefreien Wohnraum zu schaffen, sollten die Mittel, die durch den Wechsel von voll- zu teilbetreutem Wohnen eingespart werden, in den Ausbau teilbetreuter Wohnmöglichkeiten investiert werden. Dabei ist es wichtig, dass keine isolierten Wohnblöcke für Teilbetreuung entstehen, sondern dass die Inklusion in die Gesellschaft gefördert wird.

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Wir sind für einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz, um teilbetreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen umfassend zu ermöglichen. Um den individuellen Betreuungsbedarf besser zu ermitteln, schlagen wir eine aufsuchende Clearing-Tätigkeit vor. Geschultes Personal soll Menschen mit Behinderungen vor Ort besuchen, um ihren konkreten Bedarf festzustellen und passende Unterstützungsmaßnahmen zu initiieren. So kann sichergestellt werden, dass niemand durch bürokratische Hürden von der notwendigen Unterstützung ausgeschlossen wird. Wohnen muss für alle leistbar sein. Deshalb fordern wir einen gesetzlichen Richtmietzinssatz (mit Zuschlagsmöglichkeiten) für alle Wohnimmobilien sowie eine Leerstandsabgabe ab der zweiten leerstehenden Eigenimmobilie ab sechs Monaten Leerstand. Mit Blick auf Barrierefreiheit sind wir für eine Vereinheitlichung der Bauvorschriften sowie verpflichtende Quoten an barrierefreien Wohnungen bei Neubauten und Sanierungen.

 

 

Frage 9: Wie kann man die Akzeptanz in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung erhöhen?

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Wir müssen Menschen mit Behinderungen in die Mitte unserer Gesellschaft holen. Erst wenn Menschen mit Behinderungen vom Straßenbild, von Veranstaltungen aber auch auf den Arbeitsplätzen nicht mehr wegzudenken sind, werden Vorurteile immer mehr verschwinden. Wenn Kinder mit oder ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam lernen, werden Berührungsängste nach und nach von alleine abgebaut.

 Grune Logo.svg Damit in einer Gesellschaft etwas akzeptiert wird, muss es alltäglich werden. Menschen mit Behinderungen müssen sichtbarer werden. Sensibilisierungsmaßnahmen und Aufklärung können helfen, am meisten erreichen wir wahrscheinlich durch die Summe an "gewöhnlichen" Begegnungen. Die Möglichkeiten schaffen wir, indem wir Sonderwelten aufbrechen: also beispielsweise inklusive Arbeit statt Werkstatt und barrierefreie Öffis statt Fahrtendienst. Mit individueller Unterstützung und persönlicher Assistenz bzw. Vertrauen in ihre Fähigkeiten können Menschen mit Behinderungen auch mehr gesellschaftliche Rollen einnehmen, etwa als Eltern, Freunde, Nachbarn oder Serienheldin im Fernsehen. Die Politik kann dazu beitragen, in dem sie Rahmenbedingungen verbessert und Diskriminierung durch Gesetze bekämpft.
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Eine positive Öffentlichkeitsarbeit, die darauf ausgerichtet ist, das Zusammenleben der Menschen, ob sie jung, alt, gesund und unversehrt, krank bzw.  eingeschränkt sind, zu fördern, und das Gemeinsame, nicht den Unterschied zu kommunizieren.

Meiner Ansicht nach liegt der Schlüssel dazu in Begegnungen! Sei es im privaten Umfeld, in der Schule, am Arbeitsplatz: Wo immer Menschen mit Behinderungen präsent sind, spielt die Behinderung bald nur mehr eine Nebenrolle. Das bringt uns zu dem Punkt, dass Menschen mit Behinderungen in unserem Alltag noch immer viel zu wenig präsent sind – was wiederum den Bogen spannt zur limitiert vorhandenen Inklusion im Kindergarten, in der Schule, in Sportvereinen, in Freizeiteinrichtungen, auf Partys usw. Wenn man zufällig ausgewählte Menschen fragt, ob sie Menschen mit Behinderungen persönlich kennen (also nicht bloß aus den Medien, sondern tatsächlich als Freund:innen, Arbeitskolleg:innen, Lehrer:innen…), verneinen die allermeisten. Ein entspannter und selbstverständlicher Umgang kann nur in der direkten Begegnung gelernt werden.

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Die Akzeptanz für Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft lässt sich durch verstärkte Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit, etwa durch Öffentlichkeitsarbeit, erhöhen. Dies sollte sowohl von staatlicher Seite als auch durch die Einrichtungen selbst gefördert werden, indem sie mit ihren Bewohnern aktiv an der Öffentlichkeit teilnehmen, etwa durch Theateraufführungen, Märkte oder andere Veranstaltungen.

Wandel Logo.svg Da das soziale Lernen in der Kindheit beginnt, setzen wir uns im Bildungsbereich sofort für kleinere Klassengrößen und mehr spezialisiertes Unterstützungspersonal ein, um Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung bestmöglich zu unterstützen. Für die Zukunft soll ein Bildungssystem erarbeitet werden, das eine vollständige Inklusion von Kindern mit Behinderungen ermöglicht. Ein inklusives Schulsystem darf nicht nur integrative Maßnahmen am Rande bieten, sondern muss Inklusion als Kernprinzip etablieren. Dadurch fördern wir nicht nur die betroffenen Kinder, sondern stärken auch den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Um Berührungsängste bei erwachsenen Menschen zu reduzieren, braucht es vonseiten der Gemeinden, Städten und Länder Nachbarschafts- und Grätzl-Initiativen. Nur wenn es regelmäßig Alltagskontakte zwischen Menschen gibt, wird ein Abbau von Vorurteilen möglich.

 

 

Frage 10:  Erfüllt Ihre Partei die Behindertenquote bei den MitarbeiterInnen?

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 Ja, der SPÖ-Parlamentsklub erfüllt die Behindertenquote bei den Mitarbeiter:innen.

 Grune Logo.svg Die Bundespartei hat weniger als 25 Angestellte und unterliegt nicht der Einstellungspflicht. Der grüne Parlamentsklub erfüllt die Einstellungsquote.
FPO Logo Ja.

„Die Partei“ als solches gibt es nicht, vielmehr ist sie die Summe unzähliger Subeinheiten (vom Ministerkabinett bis zur Ortspartei) und lebt vor allem auch von freiwilligen Mitarbeiter. Zudem zählen die politischen Mandate nicht als Beruf/Angestellte, sondern als Funktionen. Ferner gibt es unter uns Menschen mit unsichtbaren Behinderungen, die bewusst nicht wollen, dass sie in einer „Behindertenstatistik“ aufscheinen. Insofern kann ich Ihnen zu dieser Frage leider keine Zahlen liefern, hierfür müsste man jede Einheit einzeln abfragen, was ein Ding der Unmöglichkeit ist.

Was ich aber weiß, ist, dass die ÖVP seit Jahrzehnten Wert darauf legt, Menschen mit Behinderungen als Selbstvertreter:innen ihren Gremien – vom Gemeinderat bis zum Nationalrat – vertreten zu haben.

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Aufgrund der Tatsache, dass wir eine kleine Organisation mit wenigen Mitarbeitern sind, haben wir derzeit nicht die Möglichkeit, die Quote zu erfüllen.

Wandel Logo.svg Unsere Partei wird ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen getragen, darunter auch Menschen mit Behinderungen. Eine formelle Behindertenquote gibt es bei uns nicht, da wir allen Menschen, die sich engagieren möchten, offenstehen.

 

 

Frage 11: Welches besondere Anliegen ist Ihnen wichtig und wollen Sie in der Politik für Menschen mit Behinderung unbedingt umsetzen?

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Ein besonderes Anliegen ist mir Menschen mit Behinderungen endlich ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dafür ist eine faire Bezahlung inklusiver sozialversicherungsrechtlicher Absicherung in den Werkstätten unabdingbar. Unser langfristiges Ziel muss es aber sein, den allgemeinen Arbeitsmarkt inklusiv auszugestalten.

 Grune Logo.svg Uns Grünen ist es wichtig, dass wir dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft möglichst nahe kommen und die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Schritt für Schritt umsetzen, durch Barrierefreiheit, inklusive Bildung, inklusive Arbeit, und selbstbestimmtes Leben mit Persönlicher Assistenz bzw. passender Unterstützung.
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Wie sie den Antworten auf die vorangestellten Fragen entnehmen können, gibt es eine hohe Übereinstimmung bei der Bewältigung der von ihnen für die Gegenwart und Zukunft angesprochenen Herausforderungen. Durch eine Vielzahl von parlamentarischen Initiativen bekennt sich die FPÖ seit den Zeiten der Obmannschaft von Dr. Jörg Haider zu einer proaktiven Behindertenpolitik. Gemeinsam mit den anderen Fraktionen auf Bundes-, Lande- und Gemeindeebenen haben wir hier gemeinsam schon sehr viele Projekte umsetzen können. Aktuell befinden wir uns in der Behindertenpolitik in einem positiv gelebten Wettstreit der besten Ideen mit dem politischen Mitbewerb und werden uns auch nach den Nationalratswahlen bemühen, gemeinsam und über alle Parteigrenzen hinweg in der Behindertenpolitik etwas weiterzubringen.

Im Falle meiner Wiederwahl in den Nationalrat möchte ich mich in der kommenden Legislaturperiode – neben all den „klassischen“ Aufgabenstellungen im Bereich Behinderung– verstärkt mit dem Themenkreis Frauen mit Behinderungen & Mehrfachdiskriminierung auseinandersetzen.
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Ein besonderes Anliegen ist uns der Übergang von Betreuungseinrichtungen mit angeschlossenen Werkstätten hin zu einem inklusiven Leben für Menschen mit Beeinträchtigung. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Menschen in die Gesellschaft integriert werden und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dies erfordert eine gründliche Prüfung der Machbarkeit und Finanzierbarkeit solcher Maßnahmen.

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Wir streben nach einer möglichst vollständigen Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Besonders wichtig ist uns dabei die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems, in dem Kinder mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam lernen und individuell gefördert werden. Inklusion darf nicht nur als Randmaßnahme gesehen werden, sondern muss das Fundament des Bildungssystems bilden, um echte Chancengleichheit zu gewährleisten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

 

 

 Von diesen Parteien haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten

 Die Bierpartei Logo 2024

Von der Bierpartei erhielten wir folgende Stellungnahme:

"Vielen Dank für Ihr Interesse an der Bierpartei.

Aktuell erreichen uns zahlreiche Schreiben zu einer Vielzahl interessanter Themen.

Wenn wir auch alle Anfragen gerne sofort beantworten möchten, ist uns das leider schlicht nicht möglich. Wir freuen uns allerdings sehr, wenn Sie mit uns in Verbindung bleiben.

Unsere Positionen und Forderungen finden Sie in unserem Menü unter https://www.bierpartei.eu/menu/. Dieses wird laufend aktualisiert und ergänzt. Unsere Positionen zu den Themen „Inklusion und Gleichberechtigung“ werden sowie erste Videos zu unseren Inhalten in Gebärdensprache, vermutlich nächste Woche veröffentlicht.

Schauen Sie auch gerne unsere wöchentliche Sendung „Red‘ ma drüber“ an (//www.youtube.com/@dominik.wlazny/videos">https://www.youtube.com/@dominik.wlazny/videos). Dominik Wlazny bezieht dort jede Woche zu einem aktuellen Thema Stellung.

Wir danken sehr herzlich für Ihr Verständnis."

 

 

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