Endlich konnte eine Einigung getroffen werden. Ein wichtiger Schritt der Gleichstellung endet in wenigen Jahren nicht mehr an der eigenen Landesgrenze. Was genau damit gemeint ist, hat das Projekt Freizeitassistenz herausgefunden.
Neues Erleben und die Welt entdecken.
Jugendliche und junge Erwachsene sind besonders dafür bekannt, nach Abenteuern zu streben und Neues zu entdecken. Manchmal gehört dazu auch einfach der Wunsch, die Landesgrenze zu überschreiten. Die Sehnsucht danach treibt einen hinaus an fremde Orte, zu unbekannten Veranstaltungen, Häusern und Führungen. All die Angebote die die Welt bietet, sind da um erlebt zu werden.
Doch bei jeglicher Sehnsucht und Abenteuerlust sind junge Menschen mit einer Behinderung mit Hürden konfrontiert. Hürden die schon beim Übertreten der Landesgrenze beginnen. Freizeitangebote beschränken sich daher meist auf das Herkunftsland. Grund dafür kann der Behindertenausweis sein. Ein österreichischer Behindertenausweis ermöglicht landesintern Ermäßigungen für diverse Freizeit- und Kulturangebote und den öffentlichen Verkehr. Auch ein Parkausweis sowie eine kostenlose Autobahnvignette sind möglich. Dieser Behindertenstatus wird allerdings nicht immer in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Daher ist es möglich, dass Menschen mit Behinderungen in einem anderen Land keinen Zugang zu den Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen haben. Dort gibt es dann keinen kostenlosen Eintritt, keine reservierten Parkplätze und auch die persönliche Assistenz erhält dort keinen reduzierten Eintrittspreis. Dies stellt eine Ungleichbehandlung dar! All das ist wichtig, weil Menschen mit Behinderungen häufig ein niedrigeres Einkommen haben oder generell nicht am ersten Arbeitsmarkt beschäftigt sind. Doch wäre es nicht schön, wenn diese rechtliche Unsicherheit verloschen ist und Menschen mit Behinderungen diese Hürde beim Verreisen genommen wird?
Seit Februar 2024 steht dafür eine Lösung fest: Ein Behindertenausweis für ganz Europa!
Dieser Ausweis soll Menschen mit Behinderungen grenzübergreifend einen gleichberechtigten Zugang zu Vergünstigungen ermöglichen – das betrifft immerhin insgesamt ca. 87 Millionen Menschen in der EU! Allen sollen dieselben Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen ermöglicht werden. Ein europäischer Behindertenausweis, an welchem auch Betroffene selbst mitgewirkt haben, soll die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus in der EU gewährleisten.
Hier ein paar kurze Fakten:
- Jeder EU-Mitgliedsstaat braucht eine zuständige Behörde benennen, welche die EU-Behindertenausweise ausstellt.
- In Bezug auf einen europäischen Parkausweis soll ein verbindliches und einheitliches Muster folgen.
- Die Behörden der Mitgliedstaaten werden keine Sammelliste aller Möglichkeiten erstellen.
- Der Ausweis soll kostenlos ausgestellt sowie erneuert werden.
- Der EU-Behindertenausweis wird es physisch und digital geben.
- Bis zum Ende der Legislaturperiode der Europäischen Union muss über die finale Rechtsvorschrift abgestimmt werden. Die aktuelle Legislaturperiode hat am 02.07.2019 gestartet und dauert im Normalfall 5 Jahre.
Um sich noch weiter in das Thema zu vertiefen wird der folgende Artikel des „Behindertenrat“ empfohlen. Abrufbar unter dem folgenden Link:
Auch wenn die Umsetzung des EU-Behindertenausweises noch einige Jahre dauert, sehen wir die Einigung der Notwendigkeit als ein Schritt gegen Diskriminierung und für die Gleichstellung.
Quellen (Stand März 2024):
- Behindertenpass - Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
- Ein Behindertenausweis für ganz Europa - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
- Einigung über den Europäischen Behindertenausweis: Großer Fortschritt für Menschen mit Behinderungen in der EU – Österreichischer Behindertenrat
- pdf (europa.eu)
- Zahlen und Fakten zur neuen Legislaturperiode | Themen | Europäisches Parlament (europa.eu)