Person blickt in die Ferne

Der Jahreswechsel heißt nicht automatisch alles muss sich ändern. Was bleibt 2024 gleich und was ändert sich unter anderem im Elternnetzwerk und für Jugendliche/junge Menschen mit Behinderungen unter 25 Jahren.

 

Mit Jahreswechsel fand ein Wechsel in der Projektleitung des ENW-Teams statt. Das dynamische Duo Waltraud Engl und Volkmar Überacker sind seit 1. Jänner 2024 mit der Leitung betraut und leiten die Geschicke des Elternnetzwerks. Beide sind schon einige Zeit in diversen Funktionen bei integration wien tätig und werden auch diese Aufgabe mit Herz und Verstand bewerkstelligen.

Eine große Veränderung stellt auch die Gesetzesnovelle zur „Arbeitsfähigkeit bis 25“ dar. Der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Wissenschaft ist zu entnehmen (BMAW; 04.01.2024; FAQ: Arbeitsfähigkeit bis 25), dass „es ab 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich [ist], für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsfeststellung im Kompetenzzentrum Begutachtung ("Gesundheitsstraße") anzuordnen. Damit steht auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit besteht, in Zukunft der Weg zu einer Vormerkung und Betreuung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) sowie Nutzung dessen Angebote frei.“

Jetzt werden sie sich fragen, und was bleibt 2024 gleich?

Gleich bleibt, dass wir, das ENW-Team, auch weiterhin mit Rat und Tat bei Fragen am Übergang Schule-Beruf, auch zur „Arbeitsfähigkeit bis 25“, zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus sind auch 2024 wieder spannende Infoveranstaltungen, beispielsweise zur Begleitung der Berufswahl und berufliche Integration in Unternehmen, geplant und auch die beliebten Diskussionsabende werden weiterhin stattfinden.

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