News. Erfolg für Verbandsklage. Gericht stellt Diskriminierung von Schüler*innen mit Behinderung fest.

Klagsverband erwirkt Urteil zu 1. Verbandsklage: Österreich diskriminiert Schüler*innen mit Behinderung. 

 

Im Jahr 2021 brachte der Klagsverband eine Verbandsklage gegen die Republik Österreich ein. Es handelt sich dabei um die erste und einzige Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Der Grund für die Klage: Aktuell haben an Bundesschulen (z.B.: AHS oder BHS) nur Schüler*innen mit einer körperlichen Behinderung ab einer bestimmten Pflegegeldstufe Anspruch auf Persönliche Assistenz.

Schüler*innen mit anderen Behinderungen, zum Beispiel aus dem Autismus-Spektrum oder mit einer Sinnesbehinderung, haben keinen Anspruch auf diese Form der Unterstützung.

Das Gericht stellt im Urteil vom 31. März 2023 eine Diskriminierung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Verbandsklage wurde unterstützt von BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben BSVÖ Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich Integration Wien Selbstbestimmt Leben gemeinnützige GmbH Integration Tirol Selbstbestimmt Leben Österreich.

 

Wertvolle Informationen zur Verbandsklage finden Sie auf der Website des Klagsverbands.

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