In Österreich sind Eltern gesetzlich verpflichtet, ihren Kindern – mit oder ohne Behinderungen – Unterhalt zu leisten. Diese Verpflichtung endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag.
Diese Verpflichtung endet erst mit dem Erreichen, der sogenannten Selbsterhaltungsfähigkeit – also dann, wenn das Kind finanziell auf eigenen Beinen stehen kann. In der Regel ist das nach Abschluss von Ausbildung oder Schule bzw. mit dem Eintritt ins Berufsleben der Fall. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: oesterreich.gv.at – Unterhaltspflicht
Gerade für Familien mit Kindern mit Behinderungen kann diese Regelung weitreichende Folgen haben: In der Praxis kann es bedeuten, dass Eltern lebenslang – bis ins Pensionsalter – unterhaltspflichtig bleiben. Obwohl eine Reform dieses Gesetzes seit Langem gefordert wird, hat sich bislang nichts geändert. (Link zum Artikel vom 17.10.2023 auf BIZEPS)
Austausch & Vernetzung: Jetzt mitmachen!
Einige Eltern haben sich bereits mit dem Wunsch nach mehr Austausch und Vernetzung an uns gewandt. Wir finden das eine großartige Initiative und möchten diesen Impuls gerne aufgreifen.
Wenn auch Sie Interesse an einem gemeinsamen Gesprächstermin haben, melden Sie sich bitte bis 15. September 2025 mit dem Betreff "Unterhaltspflicht Gesprächsrunde" per Mail an
Gemeinsam können wir Erfahrungen teilen, Fragen klären, uns gegenseitig stärken und eventuell erste Überlegungen für nachfolgende Aktivitäten treffen. - Wir freuen uns, wenn Sie bei diesem Prozess dabei sein möchten.