Vom 20. Oktober bis zum 27. November wird heuer der neue FSW Kund*innenrat gewählt. Den FSW Kund*innenrat gibt es seit dem Jahr 2020. Er besteht aus 7 Mitgliedern und 7 Ersatzmitgliedern. Die Ersatzmitglieder vertreten die Mitglieder beispielsweise bei Krankheit. Der Rat wurde ins Leben gerufen, damit die Personen mitbestimmen können, die Angebote des FSW (Fonds Soziales Wien) nützen. Im Rat sind also Menschen mit Behinderungen, die eine Leistung des FSW beziehen.
Der Kund*innenrat wird immer für 5 Jahre gewählt. Das bedeutet, dass in diesem Jahr die 2. Wahl stattfindet. In den letzten 5 Jahren haben die Mitglieder des Rates viel getan. Sie haben viele vom FSW geförderte Tagesstrukturen, Wohneinrichtungen und Trägerorganisationen besichtigt.
Was tut der FSW Kund*innenrat?
Der Kund*innenrat hat verschiedene Aufgaben. Dazu gehören unter anderem:
- Ideen zu und Weiterentwicklung von Angeboten des FSW
- Vertretung der Anliegen von Kund*innen
- Informationsaustausch zwischen FSW und Kund*innen
- Vernetzung mit anderen wichtigen Gruppen wie dem Dachverband, dem Selbstvertretungszentrum usw.
Mehr Informationen zu den Aufgaben gibt es auf der FSW-Homepage.
Wieso lohnt es sich, zu wählen?
Eine Wahl ist immer eine Chance, die eigenen Interessen geltend zu machen. Wer wählt, gibt seine Stimme ab – nur so kann die Stimme auch gehört werden!
Wen kann man wählen?
Es gibt eine Liste von Kandidat*innen aus den Bereichen Teilbetreutes Wohnen, Vollbetreutes Wohnen, Tagesstruktur, Gebärdensprachdolmetsch und Persönliche Assistenz. Diese haben sich bereits beim Wahlkampfauftakt am 15. September vorgestellt. Jede*r Kandidat*in ist auf der Homepage vom FSW aufgelistet, dort gibt es pro Person ein kurzes Video.
Wir freuen uns besonders, dass dieses Jahr ein Kunde von integration wien kandidiert und drücken ihm die Daumen! Alles gute an Alexander Zeilinger vom Teilbetreuten Wohnen!
Wie kann man wählen?
Alle Wahlberechtigen wurden bereits vom FSW per Brief informiert. Wählen dürfen alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und schon vor 2025 Kund*innen des FSW waren. Es dürfen Kund*innen aus folgenden Bereichen wählen:
- Tagesstruktur
- Berufsqualifizierung und Berufsintegration
- Arbeitsintegration
- Betreutes Wohnen (Vollbetreut und Teilbetreut)
- Persönliche Assistenz
- Gebärdensprachdolmetsch
Es kann in einem Wahllokal oder per Wahlkarte gewählt werden. Der Zeitraum, in dem gewählt werden kann, ist der 20. Oktober bis 27. November. Um per Wahlkarte zu wählen, muss die Wahlkarte bereits bestellt worden sein. Personen, die keine Wahlkarte beantragt haben, müssen also in ein Wahllokal gehen!
Hier ist die Liste der Wahllokale.
Eine Anleitung zur Wahl im Wahllokal gibt es hier.
Eine Anleitung zur Wahl mit Wahlkarte gibt es hier.
Alle Informationen sind im Detail auf der Homepage des FSW zu finden!
