Eine Figur mit vielen Fragezeichen über dem Kopf

Der Herbst ist eine gute Zeit um Pläne fürs kommende Schuljahr oder auch darüber hinaus zu schmieden und Fragen zu stellen. Das Elternnetzwerkteam hat häufig gestellte Fragen rund ums 9. Schuljahr gesammelt. Einige davon wollen wir im Folgenden kurz beantworten.

 

Für ausführliche und individuell auf Ihre Situation abgestimmte Informationen oder falls Ihre Frage nicht dabei ist, laden wir Sie herzlich ein, uns persönlich bei einer unserer Veranstaltungen, telefonisch oder per Mail zu kontaktieren.

 

Was sind berufspraktische Tage?

Berufspraktische Tage ermöglichen den Schülern das praktische Kennenlernen von Berufen, durch Zuschauen, Fragen stellen und Ausprobieren einfacher, ungefährlicher Tätigkeiten. Es ist kein Arbeitsverhältnis und die tägliche Anwesenheitszeit sollte sich an der Unterrichtszeit orientieren. Beim Ausprobieren von Tätigkeiten muss auf die Fähigkeiten des/der Schüler:in geachtet werden. Beim Schnuppern gibt es keine Entlohnung.

Pro Betrieb darf das Berufsschnuppern höchstens 5 Tage pro Kalenderjahr dauern. Das bedeutet, wenn ein/e Schüler:in im Herbst in Betrieb X schnuppert, wäre ein weiteres Schnuppern in diesem Betrieb im Frühling möglich. Sollte der/die Schüler:in im Frühjahr schnuppern, wäre ein neuerliches Schnuppern im selben Betrieb im Herbst nicht möglich.

 

Wo kann ich berufspraktische Tage absolvieren?

Schüler:innen sind dazu angehalten selbständig Schnupperbetriebe zu finden. Hier empfehlen wir, persönliche Netzwerke zu nutzen, bei Betrieben im direkten Lebensumfeld anzufragen oder auch in der Schule nachzufragen, wo bereits Schüler:innen in der Vergangenheit geschnuppert haben. Es ist auch möglich Schnuppertage in einzelnen Projekten der Maßnahmenlandschaft (z.B.: A-Fit oder Tagesstruktur) zu absolvieren.

 

Was muss ich, als Elternteil, bei berufspraktischen Tagen bedenken?

Versicherung: Bei den berufspraktischen Tagen handelt es sich um eine Schulveranstaltung bzw. schulbezogene Veranstaltung. Schüler:innen sind in dieser Zeit durch den aufrechten Schulbesuch unfallversichert. Die Krankenversicherung läuft über die Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten. Bei Jugendlichen nach Beendigung der Schulpflicht gibt es gesonderte Regelungen. Nähere Informationen erhalten sie beim Elternnetzwerk.

Fahrtendienst: Beim Ansuchen auf eine Bewilligung für den Fahrtendienst bereits im Antrag vermerken, dass auch für berufspraktische Tage sowie zu Betreuungsangeboten während schulautonomer Tage und Ferien ein Fahrtendienst benötigt wird. Vom FSW haben wir die Information erhalten, dass der Antrag bereits zu Beginn des Schuljahres gestellt werden kann. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Bewilligung jährlich erneuert werden muss.

Unterstützung am Schnupperort: Bei berufspraktischen Tagen ist keine Begleitung der/des Schüler:in vorgesehen. Das bedeutet, wenn ihr/e Jugendliche/r Unterstützung am Schnupperort benötigt, sollte vor Beginn der berufspraktischen Tage geklärt werden, wie diese organisiert werden kann.

 

Welche Möglichkeiten gibt es nach der Pflichtschulzeit?

In Wien gibt es eine komplexe Maßnahmenlandschaft, aus der Sie und ihr Kind nach der Pflichtschulzeit wählen können. Die Palette reicht von weiteren (freiwilligen) Schuljahren über unterschiedliche Berufsorientierungsprojekte bis zur (überbetrieblichen) Lehrausbildung.

 

Gibt es für Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf schulische Möglichkeiten nach dem 9. Schuljahr?

In Österreich besteht eine 9-jährige Schulpflicht. Darüber hinaus besteht für Schüler:innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf die Möglichkeit um weitere freiwillige Schuljahre anzusuchen. Das entsprechende Ansuchen bekommt man in der aktuell besuchten Schule unabhängig davon, wo der Schulbesuch im nächsten Jahr sein wird.

An manchen Schulen gibt es inzwischen auch inklusive Schulversuche. Dabei werden Schüler:innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf auch über die Pflichtschulzeit hinaus gemeinsam unterrichtet.

 

Wer unterstützt Eltern und/oder Jugendliche/junge Erwachsene bei der Entscheidungsfindung?

Diverse Angebote, unter anderem das Elternnetzwerk und Jugendcoaching, bieten Beratung und Begleitung am Übergang Schule-Beruf.

Wir, die ENW-Berater:innen, verfolgen dabei einen kompetenzorientierten Zugang und versuchen im Rahmen der Gespräche gemeinsam mit Eltern und Jugendlichen einen individuellen Weg in die Arbeitswelt zu erarbeiten. Unser Ziel ist es für Jugendliche und Sie, als wichtige Bezugsperson, eine bestmögliche berufliche Orientierung mit längerfristigen Perspektiven zu konkretisieren, dabei legen wir großen Wert auf intensive Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Angeboten.

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